Rechtsprechung
OLG Jena, 31.03.2014 - 3 W 82/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Thüringer Oberlandesgericht
§ 139 ZPO §§ 18, 19, 47 GBO
Eintragzung einer Rückauflassungsvormerkung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vormerkungsfähigkeit von mehreren Berechtigten zeitlich gestaffelt zustehenden Rückauflassungsansprüchen
- notar-drkotz.de
Grundbucheintragung einer Rückauflassungsvormerkung zugunsten Sukzessivberechtigter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 139; GBO § 18; GBO § 19; GBO § 47
Vormerkungsfähigkeit von mehreren Berechtigten zeitlich gestaffelt zustehenden Rückauflassungsansprüchen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§ 139 ZPO §§ 18, 19, 47 GBO
Eintragzung einer Rückauflassungsvormerkung
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84
Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2014 - 3 W 82/14
Sollen Ansprüche wie hier zeitlich gestaffelt mehreren Berechtigten zustehen ist im Wege der Auslegung - maßgeblich sind die für Grundbucherklärungen entwickelten Auslegungsgrundsätze (…Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 28 m.w.N.) - zu ergründen, ob es sich jeweils um einen eigenständigen Anspruch der Berechtigten gegen den Verpflichteten (hierfür hat das BayObLG den Begriff der Alternativberechtigung geprägt, BayObLG Rpfleger 1985, 55 f.) oder aber um einen einen einheitlichen Anspruch handelt. - OLG Frankfurt, 04.12.2003 - 20 W 396/03
Grundbuchverfahrensrecht: Klarstellender Vermerk bezüglich der …
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2014 - 3 W 82/14
Dabei kann hier offen bleiben, ob in den Fällen der sogenannte Sukzessivberechtigung (praktisch bedeutsam und in der Rechtsprechung vielfach behandelt sind Fallgestaltungen, in denen der zu sichernde Rückübertragungsanspruch zunächst zwei Veräußerern gemeinschaftlich, beim Tode eines von ihnen aber dem Überlebenden allein zustehen soll) im Regelfall ein einheitlicher Anspruch vorliegt, wovon auch die aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte trotz kritischer Stimmen in der Literatur ausgeht (BayObLG Rpfleger 1995, 1297 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2003, 20 W 396/03;… Demharter, a.a.O., § 47 Rn. 108 m.w.N.). - OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13
Grundbucheintragungsverfahren: Umfang einer zur Vermögensverwaltung des …
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2014 - 3 W 82/14
In einem solchen Fall geht die ganz herrschende Meinung davon aus, dass ein einheitlicher, durch eine Vormerkung sicherbarer Anspruch vorliegt (…BayObLG, a.a.O; OLG Naumburg, Beschluss vom 07.11.2013, 12 Wx 45/13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2010, 5 Wx 3/09 jeweils m.w.N.). - OLG München, 10.02.2011 - 34 Wx 37/11
Grundbucheintragung: Zustimmung der Zessionare zur Löschung eines durch …
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2014 - 3 W 82/14
Es entspricht in der Rechtsprechung einhelliger und im Schrifttum ganz herrschender Auffassung, dass die Eintragung eines Vermerks über die aufschiebend bedingte Abtretung eines durch eine Vormerkung gesicherten Anspruchs im Grundbuch geboten, jedenfalls aber zulässig ist (…BayObLG, a.a.O.;… OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG München RNotZ 2011, 420;… Bauer/von Oefele, a.a.O., § 13 Rn. 58 jeweils m.w.N.;… a.A. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. Rn. 1516). - OLG Brandenburg, 18.01.2010 - 5 Wx 3/09
Rückübereignungsvormerkung
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2014 - 3 W 82/14
In einem solchen Fall geht die ganz herrschende Meinung davon aus, dass ein einheitlicher, durch eine Vormerkung sicherbarer Anspruch vorliegt (…BayObLG, a.a.O; OLG Naumburg, Beschluss vom 07.11.2013, 12 Wx 45/13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2010, 5 Wx 3/09 jeweils m.w.N.).
- OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16
Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruchs im Grundbuch bei einer …
In Fällen der Vorausabtretung erfolgt der Wechsel in der Person des Gläubigers unter Wahrung der Identität des Anspruchs (…vgl. Schöner/Stöber Rn. 261b; Rastätter BWNotZ 1994, 27ff. [28]; Amann MitBayNot 1990, 225 ff [226]; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 31.03.2014 - 3 W 82/14 -, juris Rn. 7).bb) Ein solcher Vermerk kann, entgegen der Rechtsansicht des Grundbuchamts, im Grundbuch bei der Vormerkung eingetragen werden (vgl. BayObLG DNotZ 1986, 496; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 31.03.2014 - 3 W 82/14 -, juris Rn. 7).
- OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17
Änderungen der Rechte am Grundstück
Wenn der bedingte (Rückübertragungs-)Anspruch zuerst einem Berechtigten und aufschiebend bedingt und befristet auf dessen Ableben - unabhängig davon, ob er schon geltend gemacht wurde oder nicht - aufgrund Abtretung einem Dritten zustehen soll, erfolgt der Wechsel in der Person des Gläubigers unter Wahrung der Identität des Anspruchs (…vgl. Schöner/Stöber Rn. 261b; Rastätter BWNotZ 1994, 27ff. [28]; Amann MitBayNot 1990, 225 ff [226]; OLG Jena, Beschluss vom 31.03.2014 - 3 W 82/14 -, juris Rn. 7). - OLG Hamm, 01.07.2016 - 15 W 112/16
Zulässigkeit der Eintragung eines Vermerks über die aufschiebend bedingte …
Letzteres entspricht der einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 697; OLG München RNotZ 2011, 420; Thür. OLG, Beschluss vom 31.03.2014 -3 W 82/14-, zitiert nach juris) und der ganz herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. etwa Staudinger/Bork, BGB, Stand 2015, § 161 Rdn.15;… juris/PK-Armgardt, BGB, 7. Aufl. 2014, § 161 BGB Rdn. 17; .Armbrüster in: Erman BGB, 14.Aufl., § 161 Rdn.6; Demharter, GBO, 27.Aufl., Anh. zu § 44 Rdn.90f). - OLG Stuttgart, 28.10.2019 - 8 W 272/19
Grundbuchsache: Sicherung eines aufschiebend bedingt abgetretenen …
Zur Sicherung dieses einheitlichen, wechselnden Gläubigern zustehenden Anspruchs ist demzufolge auch nur eine Vormerkung einzutragen (OLG München, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 42/16 - FGPrax 2017, 248; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. März 2014 - 3 W 82/14;… Demharter a.a.O., § 44, Rn. 11;… Anh. zu § 44, Rn. 108). - OLG Düsseldorf, 14.10.2016 - 3 Wx 198/16
Rechtmäßigkeit einer Zwischenverfügung; Sicherung eines Rückerwerbsanspruchs …
Sollen - wie hier - Ansprüche zeitlich gestaffelt mehreren Berechtigten zustehen, ist im Wege der Auslegung nach den für Grundbucherklärungen entwickelten Auslegungsgrundsätzen zu ermitteln, ob es sich jeweils um einen eigenständigen Anspruch der Berechtigten gegen den Verpflichteten oder aber um einen einheitlichen Anspruch handelt (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 31. März 2014 - 3 W 82/14 zitiert nach juris).